Webdesign – Homepage für Ihre Arztpraxis
Arztpraxis 2.0 Werbeagentur für Mediziner
Unsere Praxishomepages zeichnen sich durch nachfolgende Charakteristika aus:
HTTPS und TSL
Bei der Kommunikation zwischen Arzt und Patient basiert auf einem besonderen Vertrauensverhältnis. Dieses sollte auch bei der Gestaltung der Praxishomepage leitend sein. Mit einem TSL-Verschlüsselungsprotokoll – besser bekannt als SSL-Verschlüsselung – lässt sich die Datenübertragung im Internet gegen ungebetene Dritte und Hackangriffe schützen. Durch die zunehmende Nutzung von WLAN gewinnt die sichere Datenübertragung stetig an Bedeutung. (Glossar & FAQ)
Barrierefreiheit
Bei der Konzeption unserer Praxishomepages orientieren wir uns an den Empfehlungen der „Web Content Accessibility Guidelines 2.0″:
Kosten
Wir konzipieren und realisieren jeden Internetauftritt (Text-Contents) zu einem vorher vereinbarten Festpreis. Darüber hinaus verursachen unsere Praxishomepages für den Inhaber keinerlei Folgekosten. Zu unserem Selbstverständnis gehören ebenfalls eine kostenfreie Vor-Ort-Schulung in die Handhabung der Website und ein dreimonatiger Telefonsupport.
Arztpraxis 2.0 Werbeagentur für Mediziner
Einfach zu bedienen, informativ und verständlich, schnell und natürlich aktuell…
So oder ähnlich lassen sich die Wünsche der Internetnutzer beschreiben, die sich im Netz über Krankheiten und Therapien informieren, sich auf die Suche nach einer entsprechenden Facharztpraxis und deren Bewertung begeben. Mit zuvor genannten Adjektiven sind zwar bereits einige der wichtigsten Kriterien für eine professionelle Website angesprochen jedoch bei Weitem nicht alle, wenn es um eine professionelle Website für Medizinerinnen und Mediziner geht.
Partizipative Entscheidungsfindung (PEF) – Praxishomepage
Eine gelungene Praxishomepage orientiert sich am fortschrittlichem Kommunikationsmodell der „Partizipativen Entscheidungsfindung“. Auch das Internet, mit seinen ungezählten Informationsportalen, hat hier entscheidend dazu beigetragen, dass die autoritäre und rein informative bzw. kognitive Arzt-Patient-Kommunikation mittlerweile auf wenig Akzeptanz bei hilfesuchenden Patienten stößt. Just in dieser Entwicklung liegen somit noch viele ungenutzte Chancen zur Patientengewinnung und Patientenbindung. Mit sachlichen und fundierten Inhalten zur Krankheiten und Therapien auf der eigenen Praxishomepage, lässt sich suchenden Patienten und deren Ängsten seriös begegnen. Auch im Bereich der Adhärenz, bietet eine sichere (verschlüsselte) Online-Kommunikation mit den Patienten große und bisweilen noch unzureichend genutzte Möglichkeiten, um beispielsweise ein kostenintensives Ärztehopping zu vermeiden. Doch jeder Errungenschaft wohnt eine Grenze inne. So ist eine individuelle Beratung von Patienten, die der Ärztin bzw. dem Arzt nicht persönlich bekannt sind, laut Muster-Berufsordnung für Ärzte nicht erlaubt. Darauf sollte auf der Praxishomepage unbedingt hingewiesen werden.
Arztpraxis 2.0 Werbeagentur für Mediziner
Content, no comment – Praxishomepage
Neben Philosophie und Praxisleitfaden sollte ein besonderes Augenmerk auf die Kommunikation des Behandlungsspektrums liegen. Ähnlich wie im gutgemeinten Ratschlag häufig mehr Schlag als Rat liegt, verhält es sich auch bei Leistungsbeschreibungen in Stichworten. Das Angebot der Arztpraxis sollte neben der sachlichen Fundierung vor allem ausführlich, aktuell, allgemeinverständlich und ohne Abkürzungen beschrieben werden. Nur so fühlen sich Patienten erst genommen und im Sinne der ärztlichen Empathie angesprochen.
Domain, aber nicht dominieren – Praxishomepage
Nach zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen um eine zulässige Domainbezeichnung kamen die Gerichte zu der Auffassung, dass es sich bei dem „bestimmten Artikel“ um den sogenannten casus knacksus handelt. Das bedeutet konkret: Bei der Wahl des Domainnamens handelt es sich nur dann um eine unzulässige Werbung im Sinne der Alleinstellung, wenn der Praxisbezeichnung der „definitive Artikel“ vorangestellt wird – zum Beispiel „die-zahnarztpraxis-fuchsbauhausen.de“.
Zielen nicht streuen – Praxishomepage
Bei der Konzeption einer Praxishomepage geht es zuallererst darum, die jeweilige Zielsetzung zu bestimmen. Also was soll über die Praxishomepage kommuniziert, welche Zielgruppen sollen erreicht werden und auf welchen Geräten soll die Website ohne Verluste und barrierefrei darstellbar sein?
Wiedererkennungswert – Praxishomepage
Genau das, was erfolgreiche Sängerinnen und Sänger kennzeichnet – nämlich der unverwechselbare Wiedererkennungswert ihrer Stimme, gilt gewissermaßen auch für die Praxishomepage. Voraussetzung dafür ist, das Praxisleitbild, Kommunikation (Text-Contents), Farben, Grafiken und Logo ineinander-greifen. Neben dem Corporate Design sorgt vor allem das Corporate Wording für diesen Wieder-erkennungswert. Die Patientenkommunikation sollte deshalb von medizinischer Kompetenz und Verbindlichkeit sowie Klarheit und Zugewandtheit geprägt sein, die sich sowohl Face-to-Face (Arztpraxis) als auch Surface (Online) abbildet.
Website To Go – Responsive Praxishomepage
Laut „BITKOM-Studie“ nutzen drei Viertel der Deutschen das Internetz – ein Viertel der Nutzer gehen dabei über mobile Geräte wie Smartphone, Tablet und Laptop ins Internet. Die Praxishomepage muss demnach so konzipiert sein, dass sie zu jederzeit und mit jedem Endgerät vollständig und barrierefrei zu nutzen ist. Hier sind insbesondere die Kriterien bezüglich des Designs und des Text-Contents sowie der Navigation und der Eingabemodalitäten angesprochen. Damit sich die Praxishomepage responsiv auf Endgeräten wie Smartphone, Tablet, Desktop, etc. ohne Verluste darstellt, bedarf es einer entsprechenden Optimierung.
De Jure und De Facto – Praxishomepage
MBO
Die Muster-Berufsordnung der deutschen Ärzteschaft gestattet nach § 27 Absatz 1 die berufsbezogene Information. Das Augenmerk liegt dabei auf der Kommunikation von sachlichen Informationen im Sinne des Patientenwohls und nicht auf die Verbreitung von vergleichenden oder marktschreierischen Werbeaussagen. Letztere wurden bereits dem Wanderarzt Dr. Eisenbarth (vielleicht zu Unrecht) vorgeworfen. Unlauter sind vor allem Aussagen, die nicht im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit getroffen werden und keine gesicherten und sachgerechten Informationen beinhalten. Damit Aussagen erst gar nicht dem Vorwurf der irreführenden, vergleichenden oder gar unlauteren Werbung unterliegen, empfiehlt es sich an den W-Fragen der klassischen Quellenkritik zu orientieren:
Darstellungen müssen zudem dem Informationssujet angepasst sein. Konkrete Angaben etwa zu Umfang und Preis einer Leistung dürfen nur innerhalb der Arztpraxis erfolgen. Auf der Praxishomepage gilt auch hier: Die konkrete und individuelle Beratung von persönlich unbekannten Patienten ist nicht erlaubt. Kurz gesagt sollten alle Aussagen die über eine Praxishomepage kommuniziert werden, die klassischen Gütekriterien der Validität, Objektivität und Reliabilität erfüllen.
Arztpraxis 2.0 Werbeagentur für Mediziner
HWG
Das Heilmittelwerbegesetz wird vor allem in Anschlag gebracht, wenn es um Patientenempfehlungen geht und Einblick in die biografischen Daten wie Zertifikate, Zeugnisse, Publikationen und Weiterbildungs-nachweise gewährt werden soll. Die Betonung liegt dabei auf Einblick und nicht auf Empfehlung. Ärztlichen Qualifikationsnachweisen darf keine Empfehlung anheimgestellt werden.
Vorher-Nachher Bilder, Imagefilm und Praxisteam dürfen nur dann auf der Praxishomepage dargestellt werden, sofern diese Bildträger nicht gegen die Schweigepflicht, das Recht zur Weitergabe und das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen verstoßen und eine Einwilligung der Personen vorliegt. Diskriminierende, entwürdigende und ethisch fragwürdige Darstellungen haben im Internet überhaupt nichts zu suchen.
TMG und RStV
Das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag bestimmen das Reglement der Onlineanbieter. Die Pflichtangaben für einen Internetauftritt werden gemäß § 5 Absatz 1 geregelt. Dazu gehören u. a.:
Arztpraxis 2.0 Werbeagentur für Mediziner
Aktualisiert am: 21.016.2019
Autor:M. A. Gitte & Henning Wehming